Immobilienrecht in Spanien ist ein Fachbereich unserer Kanzlei.
Wir haben eine langjährige Erfahrung in Aufhebung von Kaufverträgen und zahlreichen Urteilen zu Gunsten unserer Mandanten in dieser Hinsicht.
Wir haben viele Bauträger, einige davon sehr wichtig, verklagt, wobei die meisten Urteile zu Gunsten unserer Mandanten sind.
Ein Schwerpunkt von unserer Kanzlei ist, dass wir in ganz Spanien tätig sind, wie Sie aus den zahlreichenden Urteilen entnehmen können, die wir in verschiedenen Gerichten von ganz Spanien erhalten haben.
Der üblichste Grund, die Aufhebung eines Kaufvertrages zu beantragen, ist die Nichteinhaltung des Vertrages und besonders die Nichteinhaltung des Termines zur Wohnungsübergabe.
Ein weiterer Grund, um die Aufhebung des Kaufvertrages zu fordern, ist, wenn der Käufer keine Bankbürgschaft vom Verkäufer erhält, denn somit ist die Rückerstattung der Zahlungen vom Käufer nicht gewährleistet .
In diesem Fall ist unsere Vorgehensweise immer gleich. Wir verlangen die Bankbürgschaft, vorausgesetzt dass, der Käufer noch an den Wohnungskauf interessiert ist.
Viele Verträge enthalten eine Klausel, wodurch die Übergabe der Wohnung abhängig vom Anfang der Bauarbeiten ist. Aufgrund dieser aus unserer Sicht ungültigen Klausel beantragen wir immer öfter die Aufhebung des Kaufvertrages.
Bitte klicken Sie auf die Links in diesem Artikel oder besuchen Sie unsere Homepage, um weitere Urteile zu lesen.
Ausser der gerichtlichen Verhandlungen zu Aufhebung des Kaufverträges ist zu betonen die Massnahmen zu Einhaltung des Vertrages.
Abgesehen von den oben genannten gerichtlichen Handlungen wünscht sich oft der Käufer, dass der Verkäufer dern Termin zur Wohnungsübergabe einhält. In diesen Fällen reichen wir eine Klage gegen den Bauträger ein, mit der die Wohnungsübergabe sowie Schadenersatz wegen Verspätung begehrt wird.
Zum Immobilienrecht gehören auch die Klagen auf Rückerstattung des Vorschusses.
In Fällen von Wohnungsschäden nehmen wir auch den Bauträger auf Beseitigung des Mangels in Anspruch, sodass er dafür haften muss. (Siehe Urteile zu diesem Thema in unserem Homepage).
Erwähnenswert sind auch die Bauverträge zwischen einem Auftraggeber und dem Bauherrn für private Bauarbeiten in der Wohnung des Bestellers, die sehr häufig zu Konflikte führen, die meistens vor Gericht gelöst werden.
Wenn Sie einen Vertrag mit einem Bauträger schliessen möchten, ist es sehr wichtig, sich bei einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu schützen und die entsprechenden Garantien zu haben, sodass Sie kein Geld verlieren. Versichern Sie sich, dass der Bauträger Ihr Geld in den Bauarbeiten inverstiert. Beachten Sie auch den Termin zur Wohnungsübergabe und weiteren Vertragsverpflichtungen.
Bitte setzen Sie sich in Verbindung mit uns für Rechtsberatung und –beistand in diesen Angelegenheiten.