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DEUTSCH
Spanien, Freitag 10. September 2010
CBL
UNSERE SCHWERPUNKTE

Erbschaften

Wenn Sie geerbt haben und der Verstorbene Güter in Spanien hatte, müssen Sie wissen, dass obwohl das nationale Gesetz des Verstorbenen für die Erbschaftregelung und das Recht der Erben angewendet wird, Verfahren existieren die in Spanien geleitet werden müssen, wenn die Güter auf den Namen der Erben eingetragen werden sollen:

1. Wenn die verstorbene Person ein Testament in Spanien hinterlassen hat, wird die Erbschaft vor Notar geregelt. Dies gilt im Fall alle Erben einverstanden sind.

2. Wenn das Testament im Land der verstorbenen Person vorbereitet wurde, müssen es die Erben in Spanien legalisieren lassen, mit Vorlage von verschiedenen Unterlagen die der Notar benötigt.

3. Wenn überhaupt kein Testament existiert, in Spanien oder im Heimatsland, wird die Erbschaft auch vor Notar geregelt und zwar mit verschiedenen nötigen Unterlagen über die wir Sie gerne informieren werden.

Bitte notieren Sie, dass diese Prozesse durchgeführt werden müssen, insofern die Erben mit allem einverstanden sind, wenn es sich um mehrere Erben handelt. Wenn die Erben zu keiner Vereinbarung kommen, muss die Erbschaft im Gericht durchgeführt werden, damit ein Richter die Angelegenheit löst und den Inhalt des Testamentes realisiert oder je nach Gesetz handelt.

Die genannten Prozesse sind auch erforderlich, um Zugang zu den Bankkonten in Spanien der verstorbenen Person zu haben oder als Eigentümer der Immobilien im Grundbuch ausgewiesen zu werden.

Wir möchten andeuten, dass neulich eine Veränderung im Rechtssystem gegeben hat, wodurch die Versicherungsgesellschaften alle Versicherungspolicen registrieren müssen, um Information über die Versicherungen der verstorbenen Person leicht und schnell zu bekommen. 

Selbstverständlich ist alles einfacher, wenn ein Testament vorhanden ist. Erwirbt man eine Liegenschaft in Spanien, macht man häufig ein Testament zugleich.

Noch ein sehr wichtiger Punkt ist die Steuersache.
Um die Frage der Steuern zu klären bzw. ob welche zu zahlen sind und wie hoch dise sind, werden einige Dokumente bezüglich der Erbsschaft in Frage benötigt. Unsere Kanzlei bietet Ihnen dafür die Möglichkeit, uns die erforderliche Dokumentation zuzustellen, damit unsere spanischen Rechtsanwälte kostenlos für Sie diese entsprechende Information herausfinden können.

Unsere Anwaltskanzlei hat eine lange Erfahrung im Erbrecht und unsere Anwälte werden Ihnen gerne alle Fragen beantworten.

Wir bearbeiten die Erbschaft von Anfang bis Ende, ohne dass die Anwesenheit der Erben nötig ist.

Wir vertrauen darauf, dass Sie nach Lesung dieses Artikel über die relevante Auskunft verfügen, wenn sie auch zusammengefasst ist, um zu wissen, wie Sie vorgehen müssen, falls Sie ein Erbe in Spanien zu regeln haben.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, bitte setzen Sie sich in Verbindung mit unseren spanischen Rechtsanwälten. Sie werden von uns umgehend einen Kostenvoranschlag bekommen. Sobald Sie uns Ihre Zustimmung abgeben, garantieren wir Ihnen eine schenelle und wirksame Handlung, denn wir sind Experten in dieser Art von Gerichtsverfahren.

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