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DEUTSCH
Spanien, Freitag 10. September 2010
CBL
UNSERE SCHWERPUNKTE

Inkasso Spanien

Wenn Sie in einer Firma oder Person in Spanien unbezahlte Rechnungen oder andere Schulden reklamierene müssen, bevor Sie sich zu einem Gerichtsverfahren entscheiden, müssen bestimmte Punkte beachtet werden, damit Sie mit einem garantierten Erfolg rechnen können.

Wenn der Schuldner zahlungsfähig ist, also genügende Güter, Immobilien, usw. hat, damit der Erfolg des Falles sicher ist und wir mit dem betreffenden Gerichtsverfahren anfangen können.

Je nach dem Fall, versuchen wir, wenn es ratvoll ist, zu einer aussergerichtlichen Vereinbarung zu kommen. Wenn der Schuldner nicht bezahlt, starten wir für die Forderung sofort das entsprechende Gerichtsverfahren. Sobald das positive Urteil gesprochen wird, kann der Titel sofort vollgestreckt werden, ohne auf einen möglich Einspruch der Gegenpartei warten zu müssen, daher wird der Schuldbetrag schnell einkassiert.

Bitte lesen Sie die letzten zwei ausgesprochenen Urteil zu Gunsten dieser Kanzlei:

Urteil 1   &   Urteil 2       

In Abhängigkeit der Art von Forderung, aufgrund von unbezahlten Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten, oder z.B. aufgrund nicht gedeckten Schecks oder sonstige Schuldscheine, wird es sich um verschiedene Gerichtsverfahren handeln. Es gibt zwei Optionen:

A) MAHNVERFAHREN (JUICIO MONITORIO). bis zum Betrag von 30.000.- €, für die Forderung einer Schuld mit Vorlage von Rechnungen oder andere analoge Unterlagen; es handelt sich um eine Mahnung durch das Gericht in der 20 Tage Frist gegeben werden, um Einspruch zu erheben oder der Aufforderung des Gerichtes nachzukommen, also zu bezahlen. Wenn der Schuldner nicht antwortet oder das Urteil befolgt, wird sofort ein Urteil gesprochen und dieses ist vollstreckbar. Wenn der Schuldner Einspruch erhebt, läuft das Gerichtsverfahren weiter, jedoch wird der Prozess-typ vom offenstehenden Betrag abhängen.

B) Doch wenn die Forderung auf einem unbezahlten Scheck, Wechsel oder Schuldschein basiert ist, müssten wir einen WECHSELPROZESS (JUICIO CAMBIARIO) einleiten, mit dem der Schuldner zur Bezahlung aufgefordert wird und zwar mit einer Frist von 10 Tagen, und gleichzeitig wird ein dringender Arrest oder Pfändung der Güter / Immobilien des Schuldners als provisorische Massnahme angeordnet. Wenn er nicht antwortet oder das Urteil annimmt, wird sofort ein vollstreckbares Urteil gesprochen. Die Einspruchsbegründungen sind ausdrücklich im Gesetz vorgesehen und geltend wäre nur die Bezahlung des Schuldbetrages oder Angabe dass der betreffende Schuldschein gefälscht ist, daher ist der Widerstand des Schuldners sehr limitiert und dieser Prozess ideal für das Inkasso.

C) STANDARDVERFAHREN (JUICIO ORDINARIO). Das Gesetz bestimmt die verschiedenen Forderungen, die durch dieses Gerichtsverfahren gelöst werden müssen.
Zusammen mit der mündlichen Verhandlung handelt es sich hier um zwei Gerichtstypen, die als Feststellungsverfahren oder Erkenntnisverfahren anerkannt sind, deswegen unterscheiden sie sich von den anderen.
Beide hängen vom Schuldbetrag ab, der in der Klage gefordert wird, und auch von den diversen Materialien, doch wir werden uns nur auf die finanzielle Forderung konzentrieren.
Das Gerichtsverfahren wird mit einer Klage eines Rechtsanwaltes gestartet, die der zuständige Prokurist unterschreibt, und diese muss vom Gericht angenommen werden, bevor der Prozess eingeleitet wird.
Sobald die Klage angenommen worden ist, hat der Angeklagte 20 Werktage (Samstage, Sonntage und Feiertage werden nicht gezählt), um seine Antwort einzureichen. Nach dieser Frist, ob er geantwortet hat oder nicht, wird das Gericht ein Datum für die Anhörung angeben.

D) MÜNDLICHE VERHANDLUNG (JUICIO VERBAL). Das mündliche Verfahren fängt mit der Annahme der Klage an und deren Übergabe an die Gegenpartei. Danach gibt das Gericht einen Gerichtstermin an. Nach der Gerichtsverhandlung wird das Urteil gesprochen.

E) KONKURSVERFAHREN UND BANKROTT. Vor der Forderung oder während der Bearbeitung eines Gerichtsverfahrens, kann es geschehen, dass der Schuldner beim Gericht eine Konkurserklärung beantragt. Es kann passieren, dass der Schuldner ernste Solvenzprobleme für seine Bezahlungen hat und ein solches Verfahren beantragt, damit das Gericht mit den Gläubigern eine Schuldenabrechnung vereinbart oder es wird der Bankrott eingeleitet und der nötige Verkauf der Güter zu Gunsten der Gläubigern.

F) PROVISORISCHE URTEILSVOLLSTRECKUNG. Urteile, die von Gerichten von 1. Instanz gesprochen worden sind, können vor dem Obersten Gerichtshof appeliert werden, also kann Einspruch erhoben werden.
Normalerweise übt dies keinen Einfluss auf die Vollstreckung des Urteiles aus, auch wenn dieses provisorisch ist. Bezüglich des Betrages, wenn das Urteil gesprochen und vollgestreckt wird, muss der Kläger, zu dessen Gunsten das Urteil gesprochen wurde, im Prinzip keine Bürgschaft leisten. Für weitere Fragen bez. dieses Verfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

G) PROVISORISCHE MASSNAHMEN (MEDIDAS CAUTELARES). Es besteht die Möglichkeit vor oder zusammen mit der Klage, provisorische Massnahmen zu beantragen, wie z.B. Pfändung, Eintrag der Klage im Grundbuch, usw.
Damit beabsichtigen wir, dass das gesprochene Urteil mit Garantie erfüllt wird, obwohl die Anname dieser Massnahme nicht immer automatisch ist, ausser in einigen Fällen, und es hängt von der Anhörung ab, in der die Möglichkeit der Massnahme diskutiert werden.

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Dass die Klage eine gute und seriöse rechtliche Basis hat.
2. Das Insolvenzrisiko des Schuldners während des Prozesses beweisen zu können.

Sowohl der Antrag wie auch die Annahme der Massnahmen sind ziemlich kompliziert, da die Schreiben an das Gericht sehr gut begründet und prüfbar sein müssen, daher müssen wir sehr sicher sein bevor wir Massnahmen beantragen. Für weitere Fragen bez. dieses Verfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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