11/09/2008
1. BAUGENEHMIGUNG
Damit Neubauten, An- und Umbauten oder Renovierungen an Ihrem Haus durchgenommen werden können, muss eine Genehmigung an die Gemeinde (Ayuntamiento) beantragt werden. Einbezogen wären alle Bauarbeiten wie z.B. neuer Stockwerk, Erweiterungsbau, Änderung des inneren und äusseren Aussehens und sogar Abdeckung oder Bekleidung von Terrassen und überdachten Terrassen (porche), daher müssen Sie fast jede Änderung an Ihrem Haus eine entsprechende Baugenehmigung haben.
Ihre Gemeinde wird das Projekt überprüfen und genehmigen oder begründigt ablehnen. Es gibt zwei Arten von Baugenehmigungen, Doch für diesen Permiso de Obra Menor braucht man im Gegensatz zum Permiso de Obra Mayor keinen Architekten oder Bauleiter. Es reicht, wenn de Bauherr oder Unternehmer einen modifizierten Plan zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung im Rathaus einreicht. Der Bauherr als Auftraggeber beim Bau einer Villa zieht in der Regel für die Konstruktion noch einen Bauleiter (Aparejador), der technischer Architekt oder Bauingenieur sein kann, hinzu. Der Aparejador unterstützt den Architekten auf der Baustelle: Er muss die Kontrolle der Bauarbeiten übernehmen und ist für die Qualität der Materialien zuständig.
Seinen Bauunternehmer - ob Einheimischer oder Nichtspanier - wählt der Bauherr sehr sorgfältig aus. In jedem Fall sollte man sich verschiedene Offerten hereinholen, andere Objekte und deren Verarbeitung anschauen. Hat der Bauherr selbst nicht viel Ahnung von der Materie, ist es angebracht, einen Bausachverständigen dabei mitzunehmen.
Falls Sie die Bauarbeiten ohne Baugenehmigung anfangen und der Bau noch nicht fertig ist oder nicht den Massnahmen entspricht, kann die Gemeinde den Baustopp bestimmen. Sobald der Bau gestoppt ist, wird eine Frist gegeben, um eine Baugenehmigung zu beantragen, oder damit die von der Gemeinde angegebenen Massnahmen und Angaben der Genehmigung angepasst werden. Das Amt kann sogar die Demolierung der angefangenen Bauarbeiten anfordern.
Doch wenn der Bau schon fertig ist und dann die Gemeinde entdeckt, dass Sie keine Genehmigung hatten oder, dass die Bauarbeiten sich nicht an dieselbe angepasst haben, kann die Demolierung folgen, obwohl im allgemeinen mit einer strengen Verwaltungssanktion bestraft.
2. BEBAUBARKEITSBESCHEINIGUNG (CEDULA URBANÍSTICA)
Diese Bescheinigung, Cedula Urbanistica, wird von der entsprechenden Gemeinde ausgestellt, die die Legalität des Baues bestätigt. Sie wird die Baugenehmigung, das angenommene Projekt und, wenn nötig, die Erstverwendung, nennen.
Handelt es sich um den ersten Kauf einer Immobilie, dann muss die stadtplanerische Legalität unbedingt bestätigt werden.
Auf jeden Fall existiert ein alternativer Prozess gegenüber der Cedula Urbanistica, nähmlich die Anfrage an die Gemeinde bez. der Legalität des Baues. In diesem Fall muss das Amt schriftlich antworten und garantieren, dass der Bau des Hauses korrekt und gemäss des von der Gemeinde akzeptierten Projektes durchgeführt worden ist. Das Amt muss diese Anfrage beantworten.
3. BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG (CÉDULA DE HABITABILIDAD) UND ERSTBESETZUNGSGENEHMIGUNG (LICENCIA DE PRIMERA OCUPACIÓN)
Der Hauptzweck der Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de Habitabilidad) und der Erstbesetzungsgenehmigung (Licencia de primera ocupación) ist die Überprüfung und Bestätigung, dass das Gebäude alle erforderlichen Bedingungen erfüllt und, dass es mit dem in der Baugenehmigung angenommenen technischen Projekt übereinstimmt. Diese Bescheinigung wird zu Namen des Besitzers abgefertigt und ab diesem Moment sind das Gebäude und die Wohnung (Haus, usw.) offiziell bewohnbar.