19/05/2010
Rechtsanwälte unserer spanischen Kanzlei haben neulich einen positiven Beschluss vom Amtsgericht Elche N. 5 erhalten, wonach der Nachbar unserer niederländischen Mandantin zum Baustopp verurteilt worden ist. Der Beklagte hatte Bauarbeiten an der Fassade seiner Wohnung in Gran Alacant, Spanien, angefangen, und zwar, wollte er eine Terrasse und die entschprechende Eingangstür einbauen.
Die Verhandlung wird nächsten 5. July 2010 stattfinden, aber als vorläufige Massnahme hat das spanische Gericht den Baustopp eingeräumt.
Das Baustoppverfahren wird gemäss der spanischen Zivilprozessordnung in Form mündlicher Verhandlung durchgeführt, wobei der Richter nach der Beweiserhebung eine Entscheidung trifft, ob die Bauarbeiten gestoppt werden müssen. Das Verfahren in Spanien erlaubt, dass wenn genug Beweise vorliegen, der Richter erst am Anfang des Verfahrens den Baustopp vorläufig einräumen kann, obwohl nach dem Verfahren die endgültige Entscheidung getroffen werden muss.
Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, sind unsere spanische Rechtsanwälte gerne für Sie da.
Spanische Rechtsanwälte in Spanien.