09/09/2008
Der Vertragshändler (Konzessionär oder Lizenznehmer) arbeitet selbständig und trägt die Risikos, nicht wie der Agent der die Geschäfte einleitet je nach den Hinweisen des Exporteurs.
Man muss sich nicht mit dem Agenten verwirren, denn dieser kann auch Risikos haben doch desswegen ist er nicht ein Lizenznehmer / Vertragshändler, denn der wichtigste Punkt vom zweiten ist dass er ganz unabhängig ist, nebst anderen Unterschieden.
Mit dem Verkaufsgenehmigungsvertrag gewährt eine Person der anderen die Exklusivität und zwar in der geographischen Zone damit sie die Produkte während einer bestimmten oder unbegrenzter Zeit verteilt.
Der Vertragsgegenstand sind die vom Lizenzgeber fabrizierten Produkte, obwohl normalerweise auch die Reparaturen und Ersatzteile inbegriffen sind.
Normalerweise wird der Verkaufspreis vom Lizengeber geraten, obwohl es eine bestimmte Freiheit für den Lizenznehmer gibt, und meistens erhählt er auch Preislisten.
VERPFLICHTUNGEN DES LIZENZGEBERS:
Nebst anderen:
- Die Lieferungsbedingungen der Produkte oder Service angeben.
- Vermittlung der Promotion und Werbung des Produktes.
- Fähigkeit und technische Aktualisierung der Arbeiter des Lizenznehmers, vor allem bez. der Anwendung und Gebrauch von Maschinen oder Produkten.
- Ratsame Preise angeben, doch mit bestimmter Freiheit für den Lizenznehmer.
- Selbstverständlich muss die Exklusivität des Lizenznehmers beachtet werden.
VERPFLICHTUNGEN DES LIZENZNEHMERS:
Nebst anderen:
- Kauf des Produktes an den Lizenzgeber mit Exclusivität und in den angegebenen Mindestanzahlen.
- Garantierter Erwerb und Wartung der Stocks wie vom Lizenzgeber angegeben wird, auch von den verkauften Produkten und Reparaturen.
- Kompetente Arbeiter für Anwendung und Gebrauch der Produkte, sowie geeignete Anlagen.
- Verkauf und Promotion der Produkte sowie des Namen und der Marke des Lizenzgebers, in der geeigneten Zone.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann setzen Sie sich in Verbindung mit unseren Spanischen Rechtsanwälten.