09/09/2008
Der internationale Bereich des Handelsgesetzes ist sehr umfangsreich und es gibt Unterschiede zwischen dem gemeinschaftlichen und dem Rest.
Der internationale Kauf / Verkauf besitzt keine gemeinschaftliche Gesetzgebung für alle Länder, obwohl es einige wichtige Versuche gegeben hat für die Erschaffung eines wirklichen Codes der reichlich alle betreffenden Angelegenheiten regulieren wird.
Unsere Spanische Rechtsanwälte würden sich freuen, Sie in diesem Bereich beraten zu dürfen.
Abgesehen vom Konzeptualismusproblem des internationalen Kaufes / Verkaufes wie Zivil oder Handel, kommen oft Schwierigkeiten vor wie z.B., zu bestimmen wann beidseitige Vertragsverpflichtungen erfüllt worden sind; wer bestimmte Kosten des Verkaufes bezahlen muss; wie und wie lange die Warenüberpruefung realisiert wird; wer haftbar für die Warenfehler oder Warenmängel ist und wie lange; wer die Handelsrisiken übernimmt. Dann kommen noch die Probleme bez. der Kompetenz- oder Zuständigkeitskonflikten (internatinoaler Kauf / Verkauf) im Fall von Tätigkeiten, und auch der Gesetzkonflikt (internationaler Kauf / Verkauf), hiermit können wir uns vorstellen wie wichtig hier eine einheitliche internationale Regulation ist.
Da diese einheitliche Regulation fehlt, sind die wichtigsten Exponenten die Wiener Konvention von 1980 für den internationalen Kauf / Verkauf von Waren und das New York Abkommen über internationalen Kauf und Verkauf von Waren.
Wir müssen beachten, dass das Wiener Abkommen nur die Rechte des Verkäufers und Käufers reguliert, und bez. der Vorbereitungen der Angebote und Annahmen.
Der Rest wird von den Parteien abhaengen.
Das Rom Abkommen vom 19. Juni 1980 ist sehr wichtig, und wird in Europa für die Gesetzauslösung des anwendbaren Rechtes genommen, und zwar bez. der Vertragsverpflichtungen.
Dass Den-Haag Abkommen von 1986 das nicht von Spanien gezeichnet worden ist, und dass sich nur an das anwendbare Recht bezieht in Fällen von internationalem Kauf und Verkauf.
Konvention (Abkommen) für internationale Wechsel und Schuldscheine, die die internationale Einheit von Wechseln beabsichtigen, und die nicht von Spanien ratifiziert worden ist.
Neben dieser Regulation von internationalen Kaufverträgen, gibt es ein Komplement: Usos y Costumbres Mercantiles, y Jurisprudencia Arbitral (Handelsnormen und Anwendungen und schiedsrichterliche Jurisprudenz).
Exponent für praktische Anwendungen und Gewohnheiten der Händler (mit ihrer häufigen Anwendung sind sie rechtskräftig geworden und müssen mit den Normen übereinstimmen) sind die Incoterms und Normen und einheitliche Anwendungen (Uniform Uses), die im spanischen Recht obligatorisch im Handel sind, wenn die Parteien sie in den Verträgen nennen.
Wir möchten folgende CCI Normen hervorheben:
- Uniorm Use and Practice (einheitliche Normen und Anwendungen) für Inkassos, 522.
- Uniform Use bez. der Garantien bei erstem Antrag, 458.
- Uniform Use and Practice bez. des Akkreditivs, 500.
- Uniform Use and Practice für Vertragsverbindlichkeiten und Gewährleistungen.
In der Datensammlung von Anwendungen und Gewohnheiten hat die Internationale Handelskammer immer eine sehr wichtige Rolle gespielt, es handelt sich um ein privates Organismus.
Letztendlich heben wir noch die UNIDROIT Code Titel über internationale Verträge 1995, hervor.
Für weitere Information zu diesem Thema setzen Sie sich in Verbindung mit unseren Spanischen Rechtsanwälten.