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Spanien, Donnerstag 09. September 2010
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21/05/2010

Rechtsanwälte Denia - Anwältekanzlei Denia - Rechtsanwalt Mallorca - Immobilienbetrug

Im Amtsgericht Denia N. 1 und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens N. 284/2008 ist den Rechtsanwälte unserer Kanzlei neulich gelungen, den Prozess gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft zu eröffnen. Die Beklagten hatten an unserem deutschen Mandanten eine Wohnung verkauft und, ohne sein Wissen, eine Hypotheke aufgenommen un im Namen des Kunden unterzeichnet. Dann bezahlten sie die Raten nicht mehr und der Kunde musst daher sie bezahlen um die Vollstreckung zu vermeiden.

Früher hatte unser Mandant die genannte Gesellschaft in Denia verklagt um die Urkunde der Wohnung zu schaffen und einen kleinen Geldbetrag zu begleichen. Die Geschäftsführer der Gesellschaft verteidigten sich im Prozess, ager gleichzeitig nahmen sie eine Hypothek auf und hörten auf die Raten zu bezahlen.

Unser Mandant, mit der Verteidigung unserer Rechtsanwälte, erhielt ein positives Urteil und die Gesellschaft wurde zur Unterzeichnung der Urkunde der Wohnung verurteilt. Wir wussten aber nich, dass sie gleichzeitig die Hypothek aufgenommen und die Raten nicht mehr bezahlt hatten. Darüber hinaus hatten sie die Gesellschaft an einem Dritten verkauft und nicht mehr gehandelt.

Daher erhoben unsere Rechtsanwälte eine Anklage und nun hat das Gericht ihr stattgegeben und die Beweise angenommen. Die Verhandlung wird demnächst stattfinden. Den Beklagten wird gemäss Beschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 266.652,45 Euro gefordert um ihre Haftung geltend zu machen.

Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, sind unsere spanische Rechtsanwälte gerne für Sie da.

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