28/04/2010
Das Amtsgericht Murcia N. 7 hat ein Urteil zugunsten unserer Rechtsanwälte verkündet, wonach den Anspruch auf Anfechtung eines Kaufvertrages für Recht erkannt worden ist. Kaufobjekt war eine Wohnung in Zurgena -Almería- und der Bauträger ist zur Rückzahlung des Vorschuss, nebst Zinsen und gerichtliche Kosten verurteilt worden.
Die Kaufparteien hatten gemäss dem privaten Kaufvertrag eine 2-Jahres-Frist für die Fertigstellung der Wohnung vereinbart. Die Regionalregierung Andalusiens gab aber keine Genehmigung für das Konzept des Bauträgers, und daher konnten die Bauarbeiten nicht starten.
Einige Monate später fing trotzdem der Bauträger mit den Bauarbeiten an –was unserer Merinung nach rechtswidrig war, da keine Genehmigung vorlag. Die Polizei musste eingreifen und ein Strafverfahren wurde eröffnet, das heute noch offen bleibt.
Einige Jahren später, da die Käufer nicht einmal wussten, ob die Bauarbeiten gestartet hatten, ersuchten sie unseren spanischen Rechtsanwälte um Rat, um ihre Rechte geltend zu machen.
Der Bauträger behauptete er habe immer seiner Pflicht nachgegangen und sei nicht dafür verantwortlich, dass die Regionalregierung Andalusiens keine Genehmigung für die Stadtplanung in Zurgena gegeben hat. Gemäss dem Vorbringen unserer Rechtsanwälte hat das Gericht für Recht erkannt, dass nicht unser Mandant sondern der Bauträger verantwortlich war für die Tatsache, dass die Regionalregierung die Baugenehmigung verweigert hat. Der Bauträger hat ein Risiko eingegangen und muss als Profi für die Folgen Verantwortung übernehmen.
Der Richter nimmt zahlreiche Rechtsprechung als Grundlage für das Urteil, denn es wurde mehrfach bewiesen, dass die Bauträger Bauprofis sind und müssen damit Verantwortung übernehmen anstatt den Käufer verantwortlich zu machen.
Wenn der Bauträger Risiken eingeht, wie zum Beispiel ein Vertrag mit den Käufer zu schliessen, sich zur Einhaltung von Fristen zu verpflichten -ohne dass die entschprechende Baugenehmigung vorliegt- und Geld von den Käufer anzunehmen, dann muss er auch Verantwortung dafür übernehmen, dass es keine Baugehnemigung vorliegt und die Bauarbeiten zum Stillstand kommen müssen.
Was unsere Rechtsanwälte behaupten ist, dass ein Bauträger kann erst Fristen festsetzen wenn eine Baugenehmigung vorliegt, aber wenn er sich zur Einhaltung von Fristen verpflichtet und kann sie nicht einhalten weil er von Dritten abhängt, muss er die Verantwortung für das eingegangene Risiko übernehmen.
Das Gericht behauptet im Urteil, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass der Bauträger meinte er habe dir Fristen nicht überschritten, denn nicht nur hat er das getan; mehr noch, die Bauarbeiten haben nicht einmal gestartet und man weisst nicht wannsie starten werden. Der Käufer muss solche Ungewissheit und Unsicherheit nicht ertragen.
Der Käufer hat seiner Pflicht nachgegangen; er hat nämlich bezahlt. Der Verkäufer hingegen hat seiner Pflicht nicht nachgegangen und deswegen ist er jetzt zur Rückzahlung des Vorschusses nebst Zinsen und gerichtliche Kosten verurteilt worden.