23/12/2009
Ein sehr wichtiges Urteil zugunsten einem deutschen Mandanten von dieser Kanzlei wurde am 9. Dezember 2009 vom Amtsgericht Estepona N. 4 verkündet, Zivilverfahren N. 663/2006.
Die Klage wurde im Amtsgericht Estepona N. 4 auf Anfechtung des Kaufvertrages, Zwangsräumung und Schadenersatz erhoben. Der Kaufgegenstand, von Privat an Privat, war eine sehr teuere Villa in Estepona. Der Käufer machte eine Vorschusszahlung aber bezahlte der Rest der Kaufpreis nicht, was eine hohe Summe beträgte.
Unsere spanische Immobilienanwälter haben nicht nur die Anfechtung des Vertrages gefordert, sondern auch die Rückzahlung und die Zwangsräumung des Beklagtes. Wir forderten auch dem Gericht, dass der Kläger berechtigt war der Vorschuss zu behalten, da der Beklagte die Wohnung schon seit langem benutzte und wenn man diese Wohnung für einen solchen Zeitraum vermietet hätte, dann hätte man ungefähr so einen Betrag erhalten.
Die Klagebeantwortung war sehr agressiv, denn der Beklagte forderte nicht nur die Zurückweisung der Klage, sonder auch die Rückzahlung des Vorschusses. Dies aus der Grundlage, dass in der Wohnung Schaden vorlagen und, dass keinen Frist festgelegt wurde, und wenn ja, war er verlängert worden. Als Beweis erklärte der Beklagte, dass als er die Wohnung kaufte, musste er verschiedene Schaden beseitigen. Diese Schaden wurden dokumentiert.
Daher mussten unsere Immobilienanwälter sich bei diesem Fall in Estepona grosse mühe geben, um zu beweisen, dass solche Schaden in der Wohnung nicht vorlagen. Auch mussten unsewre Immobilienanwälter den vom Beklagten erforderten Schadenersatz verhindern.
Dank der Beweisermittlung und obwohl das Amtsgericht Estepona N. 4 sich bei dem Fall ihre Zeit genommen hat, ist die Hauptsache hier, dass uns gelungen ist, dass unserem Mandanten Recht gegeben wird. So muss nun der Beklagre die Wohnung wegen Anfechtung des Kaufvertrages räumen und den Vorschuss verloren geben. Ferner hat er die Gerichtskosten zu tragen, da nicht nur wird unsere Klageforderung stattgegeben, sondern, weil das Gericht seine Klagebeantwortung für unzulässig erklärt hat, muss er die im Verfahren entstandenen Kosten bezahlen.