26/11/2008
Im Landsgericht Nr. 7 Alicante mit Sitz in Elche wurde ein Urteil gegen einen Angeklagten wegen Mordes gesprochen: zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Diese Kanzlei in Spanien hat in Namen der Eltern des Opfers, aus Irland, als Privatkläger vor Gericht erschienen. Ihre Tochter war an den Folgen heftiger Schläge von ihrem Partner, auch aus Irland, gestorben.
Dem Anwalt der Gegenpartei nach sollten mildernde Umstände geltend gemacht werden, da der Angeklagte die Taten in einem Zornausbruch und Blindheit und unter Drogeneinfluss begangen hat.
Zwei Tatsachen machten diesen Fall besonders heikel und schwierig: erstens, dass für die Nachbarn und Bekannte in Spanien des Angeklagten die Taten zutiefst überraschend waren, da sie sein Verhalten gegenüber seiner Partnerin für ganz normal und gut hielten, und zweitens, dass der Angeklagte drogenabhängig war.
Obwohl der Staatsanwalt eine Strafe von 20 Jahren Gefängnis angefordert hatte, war die Entscheidung des Angeklagten, die Haftstrafe von 15 Jahren zu akzeptieren, ziemlich annehmbar, denn damit bestand kein Risiko, dass die Geschworenen die gesagte mildernde Umstände annahmen und somit der Angeklagte zu einer kürzeren Haftstrafe verurteilt würde.
Wir möchten andeuten, dass die Haftstrafe von 15 Jahren Gefängnis der von dieser Kanzlei in Betracht der Umstände angefordeten Strafe entsprach.
Für weitere Informationen zu diesem Thema setzen Sie sich bitte in Verbindung mit unseren spanischen Rechtsanwälten.