03/11/2009
Im Amtsgericht N. 13 von Barcelona, Zivilprozess N. 1220/09, wurde ein Urteil zugunsten eines unserer Mandanten verkündet. Eine Gesellschaft schuldete ihm einen Geldbetrag, welchen er durch private Urkunden bewies.
Unser Mandant war ein Gesellschafter und er verleihtet der Gesellschaft Geld, aber zur Zeit der Rückzahlung weigerte sie sich zu zahlen, was unseren Mandanten dazu führte, eine Forderung einzustellen.
Es handelt sich um zwei niederländische Staatsangehörigen mit Geschäftsbeziehungen in Barcelona. Unser Mandant verliess die Gesellschaft weil er daran kiene Interesse mehr hatte und sein Partner übernamm seinen Anteil, wobei er alleinige Gesellschafter wurde.
Nun haben wir die Gesellschaft verklagt, und als die Klage ihr zugestellt wurde, musste sie sie anerkennen, denn es geht hier um unleugbare Fakten die klar bewiesen wurden.
Am 28. Oktober 2009 hat das Gericht die Klage stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung verurteilt.