22/10/2009
Das Provinzgericht Alicante, 9. Kammer, mit Sitz in Elche, verkündete ein Urteil, wonach die Berufung der Beklagte Gesellschaft abgewiesen wird. Es handelt sich um einen Makler der die Berufung gegen Urteil des Amtsgerichtes Torrevieja N. 3 erhob. Nach der Bestellung von einer grossen Menge Werbebroschüre von welchen nur einen Teil bezahlt wurde -dies haben wir bewiesen-, wurde der Markler zur Zahlung verurteilt. Die genannte Broschüren beinhalten Werbereportagen und informative Reportagen.
Der Schludner, als Grundlage ihrer Verteidigung und Berufung, erklärte, dass die Bestellung und die Lieferung der Broschüren nicht bewiesen wurde und ausserdem, dass er nur teilweise dafür verantwortlich war, weil auch gewisse Zwischenhändler die der Kläger -unser Mandant- schon irgendwann erwähnt hatte, beauftragt worden waren.
Wir haben immer behauptet, dass die Broschüre von der Baklgten bestellt worden waren, obwohl er mit der Lieferung andere spanischen Zwischenhändler beauftragt hatte, mit denen aber unser Mandant keinen Vertrag schliess.
Nach der Schätzung des Richters, wurde die Berufung abgewiesen und damit das Urteil bestätigt. Das Gericht gibt den Rechtsanwälte unserer Kanzlei Recht und verurteilt den Beklagten.