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Spanien, Sonntag 05. September 2010
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28/05/2010

SPANISCHE RECHTSANWÄLTE – GELDFORDERUNG – SPANISCHE RECHTSANWÄLTE GRANADA

Im Rahmen des Berufungsverfahren N. 75/2010, hat die Fünfte Kammer des Provinzgerichts Granada -Spanien-  ein Berufungsurteil zugunsten der Rechtsanwälte unserer Kanzlei verkündet, indem das vorige Urteil vom Amtsgericht Órgiva N. 2 zurückgewiesen worden ist, wonach der Anspruch auf Rückzahlung an unseren Mandanten zurückgewiesen wurde. Unser Mandant war, zusammen mit seiner Ex-Frau, Mitbesitzer einer Wohnung in Spanien, und er verkaufte seinen Teil an sie, aber sie schuldet ihm noch ein Teil des Preises.
 
Laut der Aussage unserer Rechtsanwälte, liessen seinerzeit sich die Ehepartner scheiden und traffen eine Vereinbarung, gemäss deren die Frau die Wohnung in Spanien behalten würde, Zug um Zug gegen die Hälfte ihres Wertes. Dafür unterzeichnetendie Eheparter einen Vertrag in England. Nachdem sie den Vertrag unterzeichnet hatten, überredete die Frau dem Mann dazu, dass er die Kaufurkunde unterzeichnete. Sie hätte in diesem Moment die Hälfte des Wertes der Wohnung bezahlen müssen.
  
Der Mandant unserer spanischen Rechtsanwälte vertraute die Ex-Frau und nahm diese Abmachung an. Beide gingen zum Notar in Spanien un der Mann unterzeichnete die Kaufurkunde, in der der Preis viel niedriger war als was eigentlich vereinbart wurde. Das Schlimmste war, dass in der Urkunde stand, dass unser Mandant bereits den ganzen Betrag erhalten hatte.

In Wahrheit hatte er lediglich den Betrag erhalten, der in der Urkund stand, und das wäre richtig gewesen, wenn der Betrag der Urkunde wirklich und nicht simuliert gewesen wäre; so der Rechtsanwälte unserer Kanzlei.

Die Parteien hatten vereinbart, dass zwei Jahre nach der ersten Zahlung, eine zwiete Zahlung erfolgen wurde. Aber zwei Jahre später weigerte sich die Ex-Frau, die zweite Zahlung zu leisten.

Der Mandant ersuchte unsere spanische Rechtsanwälte daher zur Erhebung einer Klage, um die Zahlung gerichtlich zu fordern, aber die Richterin am Amtsgericht Órgiva -unsere Rechtsanwälte arbeiten im ganzen Land Spanien- wies sie zurück, indem sie behauptete, dass zwar hatte unser Mandant einen ersten Betrag vereinbart, dann aber durch die Unterzeichnung vor dem Notar den Endpreis verändert.

Rechtsanwälte unserer spanischen Kanzlei erhoben dann Berufung vor dem Provinzgericht Granada. Am 21. Mai 2010 hat die 5. Kammer des Provinzgericht den Anspruch auf Rückzahlung für Recht erkannt. Gemäss des Urteils wurde der Preis der im Privatvertrag stehet durch die notarielle Urkunde nicht geändert. Darüber hinaus war der Preis von der Urklunde simuliert, denn eigentlich wurde diesen Betrag nie bezahlt.

Beide Parteien unterzeichneten einen Privatvertrag und bestätigten ihn später in England; die notarielle Urkunde wurde inzwischen unterzeichnet und den Endpreis simuliert. Ausserdem, dank der Leistung unserer spanischen Rechtsanwälte, wird die Ex-Frau verurteilt, 10% Zinsen ab 23 Februar 2007 zu bezahlen. Damals hätte den Betrag bezahlt worden müssen, und die Pfund war 1,494 Euro wert.

Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, sind unsere spanische Rechtsanwälte gerne für Sie da.

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