19/05/2010
Rechtsanwälte unserer spanischen Kanzlei haben neulich im Amtsgericht Orihuela N. 2 an einer Verhandlung teilgenommen, in der sie einen Mandant gegen einen Bauträger verteidigt haben. Der Bauträger forderte die Anfechtung eines Kaufvertrages, der die beiden Parteien unterzeichnet hatten, indem er behauptete, dass unser Mandant nicht imstande war, die Eintragung im Register zu unterzeichnen, da die Bauarbeiten nicht fertiggestellt worden waren; aber in Wircklichkeit wurden sie fertiggestellt, so der Bauträger.
Seinerzeit hatte unser Mandant den Kauf zweier Geschäftsräume in Orihuela beabsichtigt, die verbunden waren (Erdgeschoss und erster Stock) und vereinbarte mit dem Verkäufer, dass innerhalb eines Monats nach der Fertigstellung der Bauarbeiten die Übergabe stattfinden würde, wobei gewisse vertragliche Änderungen vorhanden waren.
Einige Monate später nahm unser Mandant den Vorschlag des Bauträgers an, dass er derjenige war der gewisse Zusatzarbeiten zustande bringen musste, deren Kosten natürlich vom Mandant bezahlt werden mussten. Der Mandant dieser spanischen Kanzlei beauftragte dafür gewisse vom Bauträger unabhängige Arebeiter. Aber der Bauträger verbot sie den Zutritt in die Baustelle, indem er die Gelegenheit nutzte, dass es kurz vor dem Urlaub war.
Einige Tage später forderte der Bauträger die Unterzeichnung beim Register vom Mandant, aber der letztgenannte weigerte sich, indem er behauptete, dass der Bauträger die Bauarbeiten nicht fertiggestellt hatte, und hatte nicht erlaubt, dass die unabhängige Zusatsarbeiten geleistet wurden.
Nach mehreren notariellen Mahnungen und beglaubigte Bericht mit Bilder, entschied der Bauträger unseren Mandanten auf Anfechtung des Vertrages zu verklagen.
Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, sind unsere spanische Rechtsanwälte gerne für Sie da.
Spanische Rechtsanwälte in Spanien.