06/05/2010
Wir haben neulich ein Urteil vom EuGH -Europäisches Gerichtshof- gelesen und überprüfen, wonach man unter Haftungsvorschriften gemäß dem Übereinkommen von Montreal verstehen soll, daß ein faires Interessengleichgewicht zwischen Fluggesellschaften und Passagiere bewährt werden muss. Dafür braucht man die Entschädigungen deutlich zu beschränken, die in Verbingung mit dem totalen Schaden von jedem Passagier in jedem Fall stehen, egal was für einen Schaden entstanden ist.
Ein Passagier forderte einen Schadenersatz in Höhe von 3200 Euro, wobei 2700 Euro dem Wert des verlorenen Gepäcks und 500 Euro moralische Entschädigung wegen Gepäckverlust entspricht.
Die Fluggesellschaft bestritt die genannte Forderung indem sie behauptete, daß die Haftungsbeschränkung bei Gepäckverlust gemäß dem Übereinkomen von Montreal dadurch überschritten wurde. Das genannte internationale Übereinkommen bestimmt, daß, im Falle von Zerstörung, Panne, Verspätung oder bei Verlust, übernimmt die Fluggesellschaft die Verantwortung, nämlich 1000 Sonderziehungsrechte pro Passagier -circa 1100 Euro-; es sei denn der Passagier beim Check-in eine Sondererklärung über den Wert des Gepäcks abgegeben und die möglicherweise anfallende Sondergebühr entrichtet hat.
Das Gerichtshof erklärt, daß wenn man eine Haftungsbeschränkung von Fluggesellschaften wegen des entstandenen Schaden festsetzen will -i. B. bei Gepäcksverlust-, soll man unter dem Bergriff „Entschädigung“, gemäß dem Übereinkommen von Montreal, sowohl materieller als auch moralischer Schaden verstehen.
Andererseits, weist das Urteil darauf hin, daß das Übereinkommen von Montreal die Möglichkeit bestimmt, daß der Passagier eine Sondererklärung über den Wert des Gepäcks abgibt, indem er eine Sodergabühr entrichtet. Diese Möglichgkeit bestätigt, daß bei Gepäckverlust und wenn keine Sondererklärung abgegeben worden ist, entspricht die Haftungsbeschränkung von Fluggesellschaften einer Pauschale die sowohl moralische als auch materielle Schäden enthält.
Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, sind unsere spanische Rechtsanwälte gerne für Sie da.
Spanische Rechtsanwälte in Spanien.