13/01/2010
Im Provinzgericht Palma de Mallorca, Kammer N. 5 und im Rahmen des Berufungsverfahrens N. 489/09 wurde am 8. Januar 2010 ein Urteil zugunsten Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Palma de Mallorca verkündet, wonach die Forderungen auf Beweiseerhebung seitens der Berufungsklägern zurückgewiesen wurden.
Das Amtsgericht Palma de Mallorca verkündete vor einiger Zeit ein Urtel zugunsten eines Mandanten unserer spanische Rechtsanwältekanzlei, wonach seinen Anspuch auf die Zahlung der Beklagten zu Recht erkannt wurde.
Später wurde die Berufung gegen das Urteil zugunsten spanische Rechtsanwälte unserer Kanzlei erhoben und die Berufungskläger forderten eine Beweiseerhebung. Die spanische Rechtsanwälte unserer Kanzlei waren dagegen und das Gericht hat ihnen Recht gegeben. Jetzt warten wir bis das Endurteil vom Privinzgericht Palma de Mallorca verkündet wird, und wir hofen, dass unser Mandant im Gericht endgültig obsiegt.
Für Rückfragen stehen unsere spanische Rechtsanwalte immer gerne zur Verfügung. Wir arbeiten in ganz Spanien: Alicante, Madrid, Denia und insbesondere auf den Balearen, vor allem auf Mallorca und Ibiza.