23/12/2009
Das Amtsgericht Alicante N. 9 verkündete am 22. Dezember 2009, Zivilverfahren N. 2237/2008, ein Urteil zugunsten eines unserer Mandanten. Er forderte den Mitbeklagten einen Schadenersatz wegen der Beseitugung der Beschädigung, die wegen durch undichten Stellen im oberen Geschoss gesickertes Wasser entstanden war.
Nachdem die Klage erhebt wurde und die von unsere Rechtsanwälte erforderte Beweise für die Schäden erbracht, wurde bewiesen, dass in verschiedenen Zimmer seiner Wohnung Wasser gesickert wurde und daher entstanden Schäden.
Ein Gutachterbericht wurde erbracht, der eine Beschreibung der Schäden beinhaltete. Bemerkenswert bei diesem Fall ist, dass die Rechtsanwälte dieser Kanzlei nicht nur den Bewohner verklagt haben sondern auch den Besitzer der Wohnung.
Grundlage für die Einmischung der Besitzer im Verfahren war die Tatsache, dass das Eigentum der Wohnung eine Verantwortung mit sich bringt; und dies bezieht sich auf Schaden bei Dritten. Diese Tatsache schliess die Personen die die Wohnung benutzen von der Klage nicht aus.
Da genug Beweise vorlag und den Fall gut verteidigt wurde, gab es keinen anderen Ausweg für die Besitzerin als die Klageforderung anzuerkennen. Und obwohl der andere Mitbeklagte säumig war, verurteilte das Gericht beiden Mitbeklagten zur Beseitigung von Schäden.