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Spanien, Freitag 30. Juli 2010
HandelsRecht
HANDELSRECHT

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Spanische Handelsrechtsanwälte. Spanisches Handelrecht ist einer unserer Hauptbereiche, wo wir über 26 Jahre Erfahrung haben und eine umfangreiche Reihe von günstigen Gerichtsentscheidungen.

Unser Team von Spanischen Rechtsanwälten sind in ganz Spanien tätig. Unsere Rechtsanwälte in Spanien haben weitreichende Erfahrung in Gerichtsfällen, Gütlicher Einigung, Verfassung von Unterlagen und Gesetzlicher Vertretung.

Einige Verfahren in diesem Bereich sind:

• Rechtsbeistand und Beratung.
• Vertragsverfassung und Überprüfung.
• Firmengründung.
• Aussergerichtliche Vergleiche.
• Zahlungsforderung in Spanien.
• Internationaler Handel.
• Kauf und Verkauf von Handelswaren.
• Kaufklagen.
• Defekte Ware.
• Wechselrecht.
• Versicherungsklage.
• Gesellschaften / Vereine.
• Handelsbegriffe.
• Akkreditiv.
• Agenturvertrag.
• Distributionsvertrag.
• Franchisevertrag.
• Subunternehmenr.
• Industrielle Versorgung.
• Patente.
• Handelsmarke.
• Unlauterer Wettbewerb.
• Geheimhaltungsverpflichtung, Übertragungsvertrag, Vertrag zur Technologiezusammenarbeit.
• Copyright und ähnliches.
• Patentlizenz.
• Know-How-Lizenz.
• Trade Mark Lizenz.
• Transportvertrag.
• Bankrecht.

Sollten Sie Fragen zum Handelsrecht haben, dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit unseren Spanischen Rechtsanwälten.

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