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30/01/2012
RÜCKERSTATTUNG DER ANZAHLUNG EINES KAUFVERTRAGES - AUFLÖSUNG DES KAUFVERTRAGES ANWALTSKANZLEI SPANIEN
Das Amtsgericht Nr. 1 von San Javier (Murcia) hat ein vorteilhaftiges Urteil MIT DATUM 19 JANUAR 2012, BEIM ORDENTLICHES GERICHTSVERFAHREN 649/2007 zugunsten eines Mandanten, englischer Staatsangehörigkeit, der ANWALTSKANZLEI CBL ausgesprochen. In diesem hat man Ihr Recht auf die Auflösung eines Privatkaufvertrages, den sie mit einer wichtigen Immobilienfirma in Murcia abgeschlossen haben, erkennt. Sowie ihr Recht auf eine Rückerstattung der Hinterlegung des Kaufes der Immobilie, zuzüglich Zinsen und Kosten.
Nach den Argumenten, der spanischen Rechtsanwälten der ANWALTSKANZLEI CBL, betrachtet die Richterin als bewiesen, dass die Immobilienfirma aus Murcia die Frist für die Hausübergabe der Wohnung nicht einhielt. Sie verzögerte sich fast 13 Monaten. Man beurteilte ob man eine Verzögerung von 13 Monaten als eine leichte Verspätung verstehen kann, die eine Entschädigung hervorruft, oder ob es sich um einen Vertragsbruch handelt.
Für de spanischen RECHTSANWÄLTE VON CBL ANWALTSKANZLEI bedeutet nicht bei jede Vertragsverletzung eine Vetragsaufhebung, dennoch betrachteten unsere spanischen Rechtsanwälte, dass eine Verzögerung von 13 Monaten bedeutend genug ist, um als Nichteinhaltung des Vertrages betrachtet zu werden, da es nicht eine leichte Verspätung von 3 oder 4 Monaten ist, was man bei einen Bau verstehen könnte. Es handelte sich um mehr als ein Jahr, was eine bedeutende Verzögerung für die Beendigung des Baues und der Hausübergabe ist. Diese Situation kann jeden enttäuschen. So entschied es die Richterin mit Ihrem Urteil.
Es ist auch in diesem Urteil wichtig, dass die Richterin ein sehr wichtiges Argument für die SPANISCHE ANWALTSKANZLEI CBL gab, Sie sagte, dass obwohl die Parteien nicht audrücklich in Kaufvertrag sagten, dass die Frist wesentlich ist,
beurteilte Sie, was die ANWÄLTE VON CBL ANWALTSKANZLEI andeuteten:
Die Tatsache, dass man ïm Kaufvertrag der Immobilie die Hausübergabe der Wohnung in 6 Monaten nach dem man den Vetrag unterzeichnet hat, vereinbart, ist sehr anzeigend dafür ist, dass die Käuferin sehr interessiert an einer Wohnung mit balder Beendigung war. Deshalb entschied Sie sich, für eine Wohnung, die im Moment des Kaufes schon angefangen war. Es ist offensichtlich, dass 6 Monate nur eine Frist für eine Wohnung sein kann, die schon angefangen ist.
Immer wenn man eine kurzfristige Hausübergabe plant, ist es anzeigend dafür, dass die Wohnung angefangen ist. Der Kunde vertraut darauf, dass er oder sie die Wohung termingemäß bekommen wird. Auf dieser Weise zeigt sich, dass es doch einen Fristvertrag gab.
Letzten Endes, gemäß des Antrages der ANWÄLTE DER CBL ANWALTSANZLEI,
betrachtet man eine Verzögerung von 13 Monaten bei einer Hausübergabe in
Spanien als Vertragsbruch mit auflösender Wirkung. Außerdem erkennt man den
Käufer das Recht auf eine Auflösung des Kaufvertrages und das Recht die
Rückzahlung der Einlage, die als Zahlung des Kaufes der Wohnung in Spanien
überreicht wurde.
Die Überlegung, die man in diesem Urteil macht, als man das Betragen der Käuferin bemerkt, die sich weigerte, öffentlich zu beurkunden, als die Immobilienfirma Sie dazu forderte, ist auch wichtig. Die Richtern haltet, dass man von einem Käufer nicht verlangen kann, die Wohnung notariell zu Beurkunden, wenn es einene wesentliche Vertragsverletzung, bezüglich der Hausübergabefrit, gegeben hat. So beabsichtigt Sie die Auflösung.